Unternehmensgründung in Finnland


Ein Ausländer kann in Finnland relativ einfach ein Unternehmen gründen. Der Prozess hängt etwas davon ab, ob die Person in einem EU-/EWR-Land oder außerhalb davon lebt, aber die grundlegenden Schritte sind dieselben.

1. Wahl der Unternehmensform

Die häufigsten Unternehmensformen in Finnland sind:

  • Einzelunternehmen (Toiminimi / Sole Trader)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osakeyhtiö / Oy) – die häufigste Form für Ausländer

  • Offene Handelsgesellschaft

  • Kommanditgesellschaft

Die meisten Ausländer gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Oy), da sie flexibel ist und die persönliche Haftung begrenzt.

Das Unternehmen muss eine offizielle Geschäfts- oder Postadresse in Finnland haben.

2. Registrierung des Unternehmens

Das Unternehmen wird bei der Finnish Patent and Registration Office sowie bei der Finnish Tax Administration registriert.

Die Registrierung erfolgt über den Service:

Business Information System (YTJ)

Dort wird das Unternehmen:

  • in das Handelsregister eingetragen

  • bei den Steuerregistern angemeldet (Mehrwertsteuer, Voraussteuer usw.)

Registrierungsgebühr (2026): etwa 280–380 €, abhängig von der Art der Anmeldung.

3. Personenkennnummer oder Identifizierung

In der Regel benötigt man:

  • eine finnische Personenkennnummer, oder

  • eine starke elektronische Identifizierung

Wenn eine Person keine finnische Personenkennnummer besitzt, kann die Registrierung trotzdem erfolgen, allerdings kann der Prozess etwas länger dauern.

4. Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer (für Personen außerhalb der EU)

Wenn der Unternehmer aus einem Land außerhalb der EU/des EWR kommt, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer benötigt.

Diese wird vom Finnish Immigration Service erteilt.

Im Antrag werden unter anderem bewertet:

  • der Geschäftsplan

  • die Finanzierung

  • die Rentabilität des Unternehmens

5. Bankkonto und Buchhaltung

Für das Unternehmen müssen eingerichtet werden:

  • ein Geschäftsbankkonto

  • eine Buchhaltung

In Finnland ist Buchhaltung für alle Unternehmen verpflichtend.

6. Die Unternehmensform beeinflusst die Besteuerung

Die häufigsten Unternehmensformen sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Oy)

  • Einzelunternehmen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Oy)

Das Unternehmen zahlt 20 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn.

Der Eigentümer zahlt Steuern erst, wenn er Gehalt oder Dividenden bezieht.

Einzelunternehmen

Der Gewinn des Unternehmens wird direkt als persönliches Einkommen des Unternehmers versteuert.

Der Steuersatz kann progressiv bis etwa 30–50 % steigen.

👉 Für Ausländer ist eine Oy oft sicherer, weil die Besteuerung klarer ist und die Haftung begrenzt ist.

7. Steuerpflicht in Finnland

Wenn ein Unternehmen in Finnland tätig ist, ist es in der Regel in Finnland steuerpflichtig.

Zwei wichtige Begriffe:

Unbeschränkte Steuerpflicht – wenn Sie mehr als 6 Monate im Jahr in Finnland wohnen.

Beschränkte Steuerpflicht – wenn Sie nicht in Finnland wohnen, aber Ihr Unternehmen dort tätig ist.

In diesem Fall besteuert Finnland Einkünfte, die in Finnland entstehen.

8. Mehrwertsteuer (ALV / VAT)

In Finnland müssen sich fast alle Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren.

Allgemeine Mehrwertsteuersätze:

  • 24 % – allgemeiner Satz

  • 14 % – Lebensmittel und Restaurants

  • 10 % – Bücher, Sport und Kultur

Die Registrierung erfolgt über die Finnish Tax Administration.

👉 Die Mehrwertsteuer muss in der Regel monatlich gemeldet werden.

9. Voraussteuer

Unternehmen müssen Voraussteuer auf Grundlage des geschätzten Gewinns zahlen.

Diese wird über die Finnish Tax Administration beantragt und gewöhnlich

  • monatlich oder

  • vierteljährlich

gezahlt.

Wenn die Schätzung falsch ist, kann sie im Laufe des Jahres angepasst werden.

10. Lohnsteuern und Arbeitgeberbeiträge

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, muss das Unternehmen unter anderem zahlen:

  • Lohnsteuerabzug (Quellensteuer auf Gehalt)

  • Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung

  • Rentenversicherungsbeitrag (TyEL)

  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag

11. Buchhaltung ist verpflichtend

Alle Unternehmen in Finnland haben eine Buchhaltungspflicht.

Häufig verwendete Buchhaltungsprogramme sind:

  • Procountor

  • Netvisor

Oder es wird ein Buchhaltungsbüro (Steuerberater / Accounting firm) beauftragt.

12. Besondere Aspekte für ausländische Unternehmer

Für Ausländer können zusätzlich erforderlich sein:

  • eine finnische Personenkennnummer oder Unternehmens-ID (Y-tunnus)

  • ein Bankkonto in Finnland

  • eine Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer (bei Personen außerhalb der EU)

Dabei ist häufig die Finnish Patent and Registration Office beteiligt, die Unternehmen registriert.

Zusammenfassung

Für ausländische Unternehmer sind in Finnland besonders wichtig:

  • die richtige Unternehmensform

  • die Mehrwertsteuerregistrierung

  • Voraussteuern

  • Buchhaltung

  • mögliche Arbeitgeberbeiträge, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden.