Kinderbetreuung

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Kinderbetreuung in Finnland

In Finnland bieten Städte und Gemeinden eine hochwertige Kinderbetreuung an. Alle Kinder im Vorschulalter haben ein gesetzliches Recht auf frühkindliche Bildung und Betreuung (Kinderbetreuung), die von der Gemeinde organisiert wird, nachdem die Elternzeit bzw. der Elternleistung-Zeitraum beendet ist.

Die Gebühren richten sich nach dem Einkommen und der Größe der Familie. Betreuungsformen sind Kindertagesstätten sowie die Tagespflege in Familien.

Recht und Bewerbung

Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt in der Regel, wenn das Kind etwa 9 Monate alt ist. Ein Betreuungsplatz muss vier Monate vor dem benötigten Beginn der Betreuung beantragt werden.

Betreuungsformen

  • Kommunale Kindertagesstätte

  • Private Kindertagesstätte

  • Tagespflege (Familientagespflege)

  • Gruppentagespflege

Kosten

Die Betreuungsgebühr hängt vom Einkommen der Familie ab. Familien mit sehr geringem Einkommen zahlen keine Gebühren.

Die Gebühren für die Kinderbetreuung (Frühpädagogik) richten sich nach der Familiengröße, dem Einkommen und der Betreuungszeit.

Die maximale Gebühr beträgt 335 € pro Monat (ab 1.8.2026) für das erste Kind.

Die Gebühr für das jüngste Kind ist am höchsten, während für Geschwister deutlich weniger bezahlt wird (40 % bzw. 20 %). Mehr als die Hälfte der Familien erhält die Betreuung kostenlos oder zu sehr niedrigen Gebühren.

Betreuung zu besonderen Zeiten

Die Gemeinde muss Betreuung auch abends und an Wochenenden anbieten, wenn die Arbeit oder das Studium der Eltern dies erfordert.

Vorschulunterricht

Für 6-jährige Kinder wird ein kostenloser Vorschulunterricht organisiert.

Weitere Unterstützungsformen

Wenn ein Kind nicht an der kommunalen oder privaten Kinderbetreuung teilnimmt, kann die Familie Anspruch auf das von Kela gezahlte Betreuungsgeld für die häusliche Pflege haben.

Für private Betreuung ist außerdem eine Unterstützung für private Kinderbetreuung verfügbar.