Checkliste für Einwanderer

Checkliste für Einwanderer

Klären Sie die Aufenthalts- und Genehmigungsangelegenheiten vor der Einwanderung.

Suchen Sie eine geeignete Wohnung für sich oder Ihre Familie. Mietwohnungen werden von Unternehmen, Privatpersonen, Städten, Stiftungen, Vereinen, Versicherungsunternehmen und Banken angeboten. Auch Linwell Oy bietet Mietwohnungen für kurzfristige Vermietungen an.

Mietwohnungen sind meist Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, aber Sie können auch ein Einfamilienhaus oder eine Reihenhauswohnung mieten. Die Mieten variieren erheblich von Stadt zu Stadt. Am teuersten sind die Wohnungen in den Stadtzentren der großen Städte.

Neben der Miete müssen monatlich Wassergebühren pro Person, Stromverbrauch und Stromübertragungskosten bezahlt werden. Weitere mögliche Kosten sind Parkplatzgebühren, Saunagebühren oder Gebühren für die Nutzung der Waschküche.

Melden Sie Ihren Umzug an und schließen Sie eine Hausratversicherung ab.

Lassen Sie Ihre Dokumente legalisieren.

Registrieren Sie sich als Einwohner.
Alle Einwanderer müssen sich beim Amt für Digitalisierung und Bevölkerungsdaten (Digi- und Bevölkerungsdatenbehörde) registrieren lassen, um eine finnische Personenkennnummer und eine Wohnsitzgemeinde zu erhalten.

Beantragen Sie eine Steuerkarte beim Finanzamt.
Wenn Sie arbeiten, benötigen Sie eine Steuerkarte vom Finanzamt. Ohne Steuerkarte werden 60 % Steuern von Ihrem Gehalt einbehalten. Personen, die im Bau- oder Werftsektor arbeiten, benötigen zusätzlich eine separate Steuernummer.

Eröffnen Sie ein Bankkonto.
Ein Bankkonto kann unter anderem bei Osuuspankki, Danske Bank, Nordea, Aktia, Säästöpankki oder S-Bank eröffnet werden.

Sie benötigen Online-Banking-Zugangsdaten, um elektronische Dienstleistungen der Behörden nutzen zu können (starke elektronische Identifizierung).

Klären Sie Ihren Anspruch auf Sozialleistungen, falls dies erforderlich ist:
https://www.kela.fi/coming-to-finland

Beantragen Sie bei Kela eine Entscheidung über Ihre Zugehörigkeit zum finnischen Sozialversicherungssystem sowie eine Kela-Karte. Diese berechtigt Sie zu Leistungen und Erstattungen für Arztbesuche.

TE-Dienstleistungen (Arbeits- und Beschäftigungsdienste):
Wenn Sie Arbeit suchen, registrieren Sie sich als Arbeitssuchender. Die Beamten helfen auch bei der Erstellung eines Integrationsplans.

Wichtiger Hinweis

Auch EU-Bürger müssen ihr Aufenthaltsrecht registrieren.

Wenn Sie Bürger eines EU-Landes sind und planen, länger als drei Monate in Finnland zu leben, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht registrieren lassen. Die Registrierung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise beantragt werden.

Die Registrierung beim Finnischen Einwanderungsdienst (Migri) ist etwas anderes als die Registrierung Ihres Wohnortes im Bevölkerungsregister der Digi- und Bevölkerungsdatenbehörde.

Wenn Sie sich weniger als drei Monate ununterbrochen in Finnland aufhalten, müssen Sie Ihren Aufenthalt nicht beim Einwanderungsdienst registrieren.

Der Zeitraum von drei Monaten wird immer ab dem Datum berechnet, an dem Sie zuletzt die finnischen Grenzen verlassen haben.

Aufenthaltsgenehmigungen für Finnland

Sie benötigen für Finnland eine Aufenthaltsgenehmigung, entweder eine befristete oder eine dauerhafte.

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann ein Jahr oder bis zu vier Jahre gültig sein.

Die Gültigkeitsdauer hängt vom Grund der Einwanderung ab.

Wenn Sie sich entscheiden, nach Finnland zu ziehen, müssen Sie eine Personenkarte (Identitätskarte) und eine Sozialversicherungsnummer beantragen, auch wenn Sie nur für kurze Zeit in Finnland arbeiten möchten.

Wir helfen bei verschiedenen Genehmigungsangelegenheiten, zum Beispiel bei der Erstellung von Gründungsdokumenten für Unternehmen.

Gründe für einen Umzug nach Finnland

Menschen ziehen meist aus folgenden Gründen nach Finnland:

  • Arbeit

  • Studium

  • Unternehmensgründung

  • Heirat

  • Familienzusammenführung

Wenn Sie kein EU-Bürger oder Bürger eines nordischen Landes sind, müssen Sie im Voraus eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Wenn Sie wegen Arbeit nach Finnland ziehen, müssen Sie einen unterzeichneten Arbeitsvertrag vorlegen. Auf dieser Grundlage können Sie ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende können bis zu zwei Jahre gültig sein oder auch für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden.xt eingeben ...